Hundesteuer – eine Hass-Liebe
Wer zahlt schon gerne Steuern? Gerade bei der Hundesteuer erlebe ich im Internet immer wieder extrem emotionale Beiträge, die leider gespickt sind von unrealistischen Erwartungen und Anforderungen. Darum möchte ich an dieser Stelle ein bisschen Licht ins Dunkel bringen.
WARUM gibt es die Hundesteuer?
Die Hundesteuer ist keine Bundessteuer – wie zum Beispiel die Einkommensteuer, die Umsatzsteuer oder auch die Sektsteuer. Das heißt, die Steuer ist nicht bundeseinheitlich. Da es eine Kommunalsteuer ist, darf jede Gemeinde/Stadt diese selbst festlegen und erheben und für ihre Zwecke einsetzen.
Steuern werden allerdings nicht willkürlich festgesetzt – auch wenn man das manchmal denken mag. Steuern haben einen Zweck, dieser kann fiskalpolitisch oder sozialpolitisch sein. Es gibt aber auch wirtschafts- und gesellschaftspolitische Zwecke. Manche Steuern haben lenkungspolitische Zwecke, dazu gehört auch die Hundesteuer.
Durch die Steuer auf die Haltung von Haushunden soll die Anzahl der Hunde reduziert werden, oder eben im Behördendeutsch „gelenkt werden“. Ziel der Steuer ist also, die übermäßige Haltung von Hunden zu reduzieren. Durch die Steuer soll die Haltung von Hunden unattraktiver werden. Im ersten Moment klingt das ziemlich unangenehm, hat aber einen realen und sinnvollen Hintergrund.
Durch die Registrierung und Besteuerung der Hunde hat sich die Anzahl tatsächlich reduziert, da es nun auch gar nicht mehr so einfach ist, einen Hund wieder loszuwerden. Früher wurden Hunde viel öfter einfach freigelassen/ausgesetzt bzw. sich selbst überlassen und diese streunten dann im Stadtgebiet umher, plünderten Mülltonnen und wurden übergriffig. Um diese Hunde musste sich dann die Gemeinde oder Stadt kümmern – durch Hundefänger und Tierheime. Beides hat viel Geld gekostet, welches dann für andere – vielleicht wichtigere Themen – nicht mehr zur Verfügung stand. Somit hat die Hundesteuer ihren Zweck erfüllt.
WIEVIEL Hundesteuer muss man zahlen?
Das hängt davon ab, wo du wohnst, wie viele Hunde du hast und welcher Rasse diese Hunde angehören.
Je nach Stadt/Kommune kann die Hundesteuer sehr hoch sein, teilweise entfällt sie aber auch. Das liegt daran, dass die Städte und Kommunen die Höhe selbst festlegen dürfen.
Besonders kleine Gemeinden verzichten zum Beispiel komplett auf die Steuer, da die Erhebung und Verwaltung mehr kosten würden, als sie einbringen würde. Andere Gemeinden hingegen setzen die Steuer sehr hoch an, da die Anzahl der Hunde im Gemeindegebiet sehr hoch ist.
Einige Städte und Kommunen erheben zusätzlich auch eine Gefahrenhundesteuer – also eine deutlich höhere Steuer für Listenhunde oder für Hunde, die als gefährlich eingestuft wurden, z. B. durch Beißvorfälle.
Eine pauschale Aussage oder eine konkrete Berechnungsliste, wie es zum Beispiel bei der Kfz-Steuer gibt, haben wir für Hunde nicht. Bei einem Auto können wir uns aufgrund der Motorgröße, der PS-Anzahl, der Antriebsart und Co. im Vorwege ausrechnen, wie viel Kfz-Steuer anfällt. Bei Hunden müssen wir in die Satzung der jeweiligen Gemeinde schauen. Zumal auch die Größe des Hundes keinen Einfluss auf die Höhe der Steuer hat. Eine Deutsche Dogge hat den gleichen Steuersatz wie ein Pekinese.
Wie unterschiedlich die Steuersätze sind, zeigt dieses Beispiel:
Für meinen Hund zahle ich an meinem Wohnort in Reinbek 90,00 € Hundesteuer pro Jahr. Ziehe ich heute mit exakt diesem Hund nach Mainz, muss ich 186,00 € (Stand 2024) zahlen. Entscheiden wir uns aber, nach Ahlen in NRW oder nach Raa-Besenbeck im Kreis Pinneberg umzuziehen, fällt gar keine Hundesteuer mehr an.
WAS bekomme ich dafür?
Nichts. Ja, das klingt doof – aber so ist es nun einmal.
Schauen wir uns an, warum:
Steuern sind definiert als nicht zweckgebundene Abgaben ohne Gegenleistung. Das heißt, aus Steuern lassen sich keine Ansprüche an die Gemeinde ableiten. Weder Auslaufflächen noch kostenlose Kotbeutel, keine Freilaufgebiete oder besondere Reinigungsleistungen oder Anzahl der Mülleimer.
Steuermarke – Fluch oder Segen?
Auch beim Thema Steuermarke gibt es unterschiedliche Regelungen. Auch hier gibt es keine bundeseinheitlichen Regelungen, ja, nicht einmal auf Landesebene sind diese eindeutig, denn auch hier entscheidet wieder jede Gemeinde selbst.
Muss denn die Steuermarke wirklich am Hund befestigt sein, wie es die meisten glauben?
Ja und nein – es gibt Gemeinden, die gar keine Steuermarken ausgeben, somit können wir dann am Hund auch keine befestigen. Es gibt aber auch Gemeinden, die Steuermarken ausgeben und in der Satzung steht, dass diese auf Verlangen vorzuzeigen ist. Das bedeutet nicht, dass diese automatisch am Halsband oder Geschirr befestigt sein muss. Es bedeutet einfach nur, dass ich die Steuermarke entweder irgendwie dabeihabe (Jackentasche, an der Leine, im Portemonnaie) oder aber, dass ich sie nachträglich vorweisen kann bei der überprüfenden Stelle.
In manchen Satzungen der Städte und Gemeinden ist aber das Tragen der Steuermarke außerhalb von privaten Grundstücken vorgeschrieben. Dann muss diese Marke gut sichtbar am Halsband oder Geschirr befestigt sein.
Nach 43 Jahren Hundehaltung kann ich berichten, dass ich noch nicht ein einziges Mal kontrolliert oder von offizieller Seite auf die Hundesteuermarke angesprochen wurde.
Auch wenn man denkt, über die Steuermarke würde der Hund zurück zu seinen Besitzern finden, sollte er mal weglaufen – dem ist nicht so.
Das liegt schlichtweg daran, dass die Sachbearbeiter für die Hundesteuer die Daten nicht herausgeben dürfen (Datenschutz) und ja auch nur zu den Öffnungszeiten des Rathauses zu erreichen sind. Für einen Hund, der wegläuft, ist daher die Registrierung bei Tasso oder anderen Haustierregistern viel sinnvoller.
